Pressemitteilung vom 30.08.2018

Wir als Verband PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V. stellen verärgert fest, dass die meisten Pflegeeltern – bewilligt werden bis dato nur Pflegeverhältnisse in Adoptionspflege – vom Bezug des Bayerischen Familiengeldes ausgeschlossen sind.

Ziel des Gesetzes ist es aber, Familien zu unterstützen, indem ihnen – unabhängig vom gewählten Lebensmodell eine Anerkennung ihrer Erziehungsleistung gewährt werden soll.

Im Gesetz steht: „Eltern erhalten zugleich den nötigen Gestaltungsspielraum, frühe Erziehung und Bildung der Kinder einschließlich gesundheitsförderlicher Maßnahmen in der jeweils von ihnen gewählten Form zu ermöglichen, zu fördern und insbesondere auch entsprechend qualitativ zu gestalten.“ In diesem Kontext ist für uns als Verband nicht nachvollziehbar, dass Pflegeeltern vom Familiengeld ausgeschlossen werden sollen.

Es ist pädagogisch wichtig und sinnvoll, einem Pflegekind möglichst viel „normale“ Familie zu geben und da übersteigen die Ausgaben sehr oft das Pflegegeld.

Um nun dem Pflegekind eine „normale“ Familiensituation bieten zu können, sollten Pflegefamilien die Teilnahme an schulischen Aktivitäten, wie Freizeiten, Schulreisen oder Bildungsexkursionen ermöglichen.

Die meisten Pflegefamilien leisten übers Jahr gesehen einiges an Zuzahlungen, die sie aus eigener Tasche bestreiten, ohne darüber nachzudenken, wo ein Zuschuss zu holen ist.

Bei diversen politischen Gesprächen und Diskussionen wird immer wieder genannt, welch ein Segen eine Pflegefamilie, die sich selbstlos für eigentlich fremde Kinder einsetzt, doch im finanziellen Sinne für die Allgemeinheit ist. Wenn aber Erziehungsleistung und Engagement für bayerische Familien honoriert wird, dann muss dies natürlich auch für Pflegeeltern gelten.

Wir bitten daher die bayerische Regierung, hier nicht mit zweierlei Maß zu messen und Pflegefamilien hier die Anerkennung als vollwertige Familien zu gewähren.

Peter Able, 1. Vorsitzender PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V.


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